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. . . unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Vertrags-, Verkaufs- und Lieferbedingungen ( im folgenden kurz "allgemeine Bedingungen" genannt ) der Multiprint Elektronik Gmbh (im folgenden kurz "Fels-Multiprint" genannt) für alle Rechtsgeschäfte zwischen fels-Multiprint und Dritten (im folgenden kurz "Vertragspartner" genannt )
1.) Allgemeines
Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.
Fels-Multiprint übernimmt die Durchführung von Aufträgen ihrer Vertragspartner und Lieferungen ausschließlich aufgrund der nachstehenden allgemeinen Bedingungen. Änderungen oder Ergänzungen derselben sind nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden, von welchem Erfordernis gleichfalls nur in Schriftform abgegangen werden kann; unter Schriftform ist eine von beiden Vertragsparteien rechtsgültig unterfertigte Urkunde zu verstehen. Allgemeine oder besondere Bedingungen eines Vertragspartners von FELS-Multiprint für die Erteilung von Aufträgen oder den Abschluß von Verträgen und Sonderabmachungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrages mit FELS-Multiprint und somit rechtswirksam, wenn sie mit FELS-Multiprint schriftlich vereinbart wurden. Der Vertragspartner von FELS-Multiprint erklärt, auf die Abänderung dieser allgemeinen Bedingungen der FELS-Multiprint durch Zusendung seiner eigenen allgemeinen oder besonderen Bedingungen zu verzichten. Sollte dennoch eine Zusendung von allgemeinen oder besonderen Bedingungen des Vertragspartners erfolgen oder erfolgt sein, so verzichtet der Vertragspartner auf allfällige daraus entspringende Rechtswirkungen.
Sofern der Vertragspartner beabsichtigt, die allgemeinen Bedingungen von FELS-Multiprint nicht für und gegen sich gelten zu lassen, wird er in einem individuellen Brief, getrennt von der Korrespondenz über Art, Inhalt und Umfang der Auftrages darauf hinweisen, damit in der Folge zwischen FELS-Multiprint und dem Vertragspartner Verhandlungen über den Inhalt der anzuwendenden Geschäftsbedingungen geführt werden können. Bis zu einer abweichenden schriftlichen Festlegung gelten diese allgemeinen Bedingungen von FELS-Multiprint. Falls einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen, aus welchem Grunde auch immer, nicht Rechtswirksamkeit erlangen, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und sind die unwirksamen oder nichtigen Vertragsbestimmungen durch sie abändernde rechtlich zulässige zu ersetzen oder ergänzen.
Einmal zwischen dem Vertragspartner und FELS-Multiprint in Kraft gesetzte allgemeine Bedingungen von FELS-Multiprint gelten auch ohne besonderen Hinweis - vorbehaltlich einer Änderung der allgemeinen Bedingungen durch FELS-Multiprint - für alle künftigen geschäftlichen Beziehungen zwischen diesen. Ausdrücklich wird festgehalten, daß diesen allgemeinen Bedingungen Vorrang vor den nationalen und internationalen Handelsbräuchen zukommt. Das Bestehen und der Inhalt eines Handelsbrauches ist jeweils von jenem Vertragsteil zu beweisen, der sich darauf beruft.
Diese Bedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte. Für Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern im Sinne des § 1 des Konsumentenschutzgesetzes, BGBL. 49/1979, gelten sie nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des ersten Hauptstückes dieses Gesetzes widersprechen. Der Vertragspartner kann seine Rechte und Pflichen aus diesem Vertrag mit FELS-Multiprint nur mit deren schriftlicher Zustimmung übertragen.
2.) Vertragsabschluß:
Alle FELS-Multiprint zugehenden Angebote auf Abschluß von Verträgen verpflichten FELS-Multiprint erst durch eine schriftliche Bestätigung der Annahme des Anbots durch FELS-multiprint . Es steht FELS-Multiprint jedoch frei, ein Angebot auch ohne Auftragsbestätigung durch Erfüllung anzunehmen. Das Anbot eines Vertragspartners von FELS-Multiprint ist für diesen bindend. Alle Angebote von FELS-Multiprint sind stets freibleibend und verpflichten FELS-Multiprint nicht zur Ausführung des Anbots. FELS-Multiprint ist jederzeit berechtigt, seine Anbote abzuändern oder zu widerrufen. Nach Einlangen der Annahmeerklärung des Vertragspartners wird FELS-Multiprint erst dann aus dem Vertrag verpflichtet, wenn FELS-Multiprint eine schriftliche Auftragsbestätigung an den Vertragspartner übermittelt oder tatsächlich erfüllt. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Preislisten etc. enthaltenen Angaben über Art, Umfang Ausstattung und Preise der Waren bzw. Leistungen etc. sind unverbindlich. FELS-Multiprint bleibt die jederzeitige Abänderung derselben vorbehalten. Die Preise gelten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, in Euro netto ab Werk ohne Verpackung, Verladung, Fracht, Versicherung, Zölle, Gebühren oder sonstige Nebenkosten.
Erhöhungen der Gestehungskosten (Lohn, Material, Verwaltung, Energie usw.) zwischen dem Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages und seiner Erfüllung durch FELS-Multiprint berechtigen diese zu einer entsprechenden Anpassung der vereinbarten Preise. Aufträge, für welche keine Preise vereinbart sind, werden zu den am Tag der rechnungslegung geltenden Preisen berechnet. Zu den angebotenen Preisen kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweilig geltenden Höhe.
Bei vom Vertragspartner ausdrücklich als dringend bezeichneten Aufträge können erforderliche Überstunden und die durch die beschleunigte Materialbeschaffung entstehenden Mehrkosten auch bei einem als verbindlich festgelegten Preis zusätzlich verrechnet werden.
Kostenvoranschläge sind jeweils unverbindlich, es sei denn, sie werden von FELS-Multiprint ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. Bei Überschreitung von verbindlichen oder unverbindlichen Kostenvoranschlägen trifft FELS-multiprint weder eine Pflicht zur Verständigung des vertragspartners noch kommt diesem ein Rücktrittsrecht zu.
Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen von Verträgen bedürfen zu deren Gültigkeit einer schriftlichen Erklärung seitens FELS-Multiprint. Verkaufsrepräsentanten, Handelsvertreter oder sonstige Vertretungen der FELS-Multiprint sind nicht berechtigt, Zusagen zu machen, die die allgemeinen Bedingungen abändern, ergänzen oder aufheben. Hiezu bedarf es einer schriftlichen Erklärung seitens FELS-Multiprint.
3.) Pläne und Unterlagen:
Sämtliche Unterlagen, insbesondere Zeichnungen, Berechnungen, und sonstige kaufmännische und technische Unterlagen verbleiben im Eigentum von FELS-Multiprint. Dies gilt insbesondere auch für Muster, Modelle, Kataloge, Prospekte, Plakate und sonstige Abbildungen.
Jede Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, veröffentlichung und Vorführung von Unterlagen darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der FELS-Multiprint erfolgen. Unterlagen dürfen insbesondere auch nicht Drittpersonen zugänglich gemacht werden. Bei Nichtannahme eines Anbotes sind sämtliche Unterlagen unverzüglich durch den Vertragspartner auf dessen Kosten an FELS-Multiprint zurückzustellen. Bei Annahme des Anbotes sind sämtliche Unterlagen unverzüglich ab jenem Zeitpunkt auf Kosten des Vertragspartners zurückzustellen, ab dem dieser die Unterlagen zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr benötigt. Unabhängig davon ist FELS-Multiprint jedoch berechtigt, sämtliche Unterlagen jederzeit und ohne Angabe von Gründen auf Kosten des Vertragspartners zurückzufordern. Wurden Unterlagen auf Verlangen des Vertragspartners erstellt, so ist FELS-Multiprint berechtigt, hierfür einen angemessenen Preis zu verrechnen. Die so erstellten Unterlagen bleiben jedenfalls Eigentum der FELS-multiprint.
4.) Verpackung, Transport und Gefahrtragung:
Die vertragsgegenständliche Ware wird über Verlangen des Vertragspartners von FELS-Multiprint verpackt. FELS-Multiprint steht es zu, die Ware auch ohne Verlangen des Vertragspartners zu verpacken. Die Kosten der Verpackung sind m Vertragspartner zu tragen.
Sofern die Vertragsteile keine besondere Vereinbarung treffen, gilt die Ware als "ab Werk" verkauft. Ist die Ware von FELS-Multiprint aufgrund einer gesonderten Vereinbarung an einen anderen Ort zu liefern, so gilt diese Lieferung im Zweifel nicht als "frachtfrei" bis zu diesem Ort und FELS-Multiprint hat auch die Wahl des Tarnsportmittels. FELS-Multiprint ist berechtigt -- auch ohne gesonderten Auftrag des Vertragspartners -- auf Kosten des Vertragspartners eine Versicherung ( insbesondere Transport- oder Montageversicherung ) abzuschließen. Die Kosten für eine solche versicherung sind im Preis nicht enthalten und können bereits mit der Rechnung über die Lieferung und Leistung abgerechnet werden.
Unabhängig von der jeweils vereinbarten Lieferklausel ( Incoterms etc. ) geht die Gefahr von FELS-Multiprint auf den Vertragspartner jedenfalls zum vereinbarten Liefertermin über. Hat FELS-Multiprint die Ware zum Zeitpunkt des vereinbarten Liefertermins noch nicht zur Verfügung bzw. bereitgestellt, so geht die Gefahr ab Verfügbarkeit bzw. Bereitstellung über. Weiters geht die Gefahr jedenfalls spätestens dann über, wenn die Ware das Werk verläßt.
5.) Lieferung und Abnahme:
Der vereinbarte Termin ist grundsätzlich unverbindlich und gilt ab Werk. Ein Liefertermin gilt nur dann als fix vereinbart, wenn dies gesondert schriftlich zwischen den Vertragsteilen festgehalten wurde. Die Ausführung übernommener Lieferverpflichtungen durch FELS-Multiprint erfolgt nach Maßgabe des zur Zeit des Vertragsabschlusses bei FELS-Multiprint vorliegenden Betriebs- und Beschäftigungsverhältnisses.
Verzögert sich die Lieferung durch einen Umstand, der nicht auf das Verschulden der FELS-Multiprint zurückzuführen ist, so verlängert sich die -- gegebenenfalls auch fix vereinbarte -- Lieferzeit angemessen, ohne daß für FELS-Multiprint Verzugsfolgen welcher Art auch immer, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz etc. erwachsen. Wird die Ausführung eines Auftrages durch höhere Gewalt behindert und ist diese für FELS-Multiprint nicht oder nicht in wirtschaftlich zumutbarer Weise beseitigbar, so wird FELS-Multiprint von ihren Lieferverpflichtungen frei, ohne daß dem Vertragspartner ein Schadenersatzanspruch zusteht. Die FELS-Multiprint ist jedoch berechtigt, nach Wegfall der Behinderung die Lieferung durchzuführen.
Hat hingegen FELS-Multiprint den Lieferverzug verschuldet, so kann der Vertragspartner unter Setzung einer angemessenen, jedoch mindestens vier wöchigen Nachfrist nach deren Ablauf entweder Erfüllung verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Diese Erklärungen müssen vom Vertragspartner bei Setzung der Nachfrist schriftlich, unbedingt und bestimmt abgegeben werden. Der Rücktritt vom Vertrag wird jedoch trotz abgegebener Erklärungen nur dann wirksam, wenn FELS-Multiprint auch die Nachfrist schuldhaft versäumte. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche aus dem Titel des Schadensersatzes, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
FELS-Multiprint kann jedoch jedenfalls -- ohne Eintritt von Verzugsfolgen -- die Einhaltung zugesagter Liefertermine vom Eingang bedungener Anzahlungen, von der fristgerechten Begleichung offener Forderungen, von der Aufklärung allfälliger nachträglich sich ergebender offener Fragen und von der einwandfreien Verfügbarkeit aller notwendigen Behelfe (z.B. Modelle für Aufträge nach Zeichnungen, Entwürfen der Vetragspartners etc.) abhängig machen.
FELS-Multiprint ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen, sofern diese durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Die Stellung von Teilrechnungen entsprechend den ausgeführten Teil- und Vorlieferungen ist zulässig. Etwaige Beschädigungen oder Verluste sind durch den Empfänger der Ware gleichzeitig mit der Entgegennahme der Ware unter Geltendmachung der Ansprüche jeweils bahnamtlich oder durch den Frachtführer bzw. Ablieferer festzustellen und bescheinigen zu lassen.
Aus dem Titel einer Transportbeschädigung oder eines Mankos kann weder die Annahme der Ware verweigert, noch die Rechnung nicht anerkannt werden. Eine gemeinsame Abnahme der von FELS-Multiprint hergestellten Waren durch den Vertragspartner und FELS-Multiprint erfolgt nach Lieferung nur, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Sollte spätestens acht Tage nach Beginn der Gewährleistungsfrist keine schriftliche Mängelrüge bei FELS-Multiprint einlangen, so gilt die Ware als vorbehaltlos und ordnungsgemäß übernommen. Sollte die vereinbarte Abnahme der bei FELS-Multiprint hergestellten Waren durch einen dem Bereich des Vertragspartners bzw. des Abnehmers zuzuordnenden Umstandes mehr als acht Tage verzögert werden, so gelten die Waren ebenfalls als vorbehaltlos und ordnungsgemäß übernommen. Die auf beiden Seiten für die vereinbarte Abnahme der Waren auflaufenden Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen.
Nimmt der Vertragspartner die vetragsmäßig bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt ab, so kann FELS-Multiprint entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Der Vertragspartner hat dabei den entstehenden Schaden zu ersetzen. Bei Gefahr in Verzug kann FELS-Multiprint die Waren auf Rechnung des Vertragspartners bestens verwerten, ohne daß dem Vertragspartner gegenüber FELS-Multiprint Ersatzansprüche welcher Art auch immer erwachsen. Es steht FELS-Multiprint auch frei, die Waren auf Kosten des Vertragspartners bei Dritten einzulagern.
6.) Zahlung und Eigentumsvorbehalt:
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Fakturen der FELS-Multiprint innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum einlangend bei FELS-Multiprint (Valutadatum) zu bezahlen. Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung wird ein Skontoabzug nicht anerkannt. Falls ein Skonto vereinbart wurde, ist ein Skontoabzug von neuen Rechnungen unzulässig, solange frühere und fällige Rechnungen noch ganz oder teilweise unbeglichen sind. Zahlungen mittels Scheck oder Wechsel gelten nur als zahlungshalber geleistet. Sämtliche Spesen und Bankprovisionen in Verbindung mit der Durchführung von Überweisungen sowie Einlösungen von Wechseln oder Schecks gehen zu Lasten des Vertragspartners. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschrift bzw. Einlösung erfolgt, als Tag des zahlungseinganges. Unabhängig von einer allfälligen Widmung werden Zahlungen auf die im Zahlungszeitpunkt am längsten fällige Verbindlichkeit des Vertragspartners angerechnet. Dabei wird zunächst auf sämtliche Kosten und Spesen, sodann auf Zinsen und zuletzt auf den Kapitalbetrag angerechnet. Werden vereinbarte Teilzahlungen nicht fristgerecht geleistet, tritt auch bei Verzug mit nur einer Teilzahlung Terminverlust ein. Im Falle eines Wechselprotestes oder der Nichtzahlung einer fälligen Rechnung sind sämtliche Rechnungen sofort fällig, ohne daß es einer ausdrücklichen Fälligstellung bedarf. Gleiches gilt für den Fall einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Vertragspartners. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 12% vereinbart. Sofern der FELS-Multiprint entstehender Zinsschaden oder Kursverlust jedoch höher ist, ist FELS-Multiprint der nachgewiesene höhere Zinssatz oder (und) Kursverlust vom Vertragspartner zu ersetzen. Ist der Vertragspartner mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug, so kann FELS-Multiprint entweder auf der gänzlichen oder teilweisen Erfüllung des Vertrages bestehen oder unter Einräumung einer angemessenen nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären. Der Vertragspartner ist zum Ersatz des gesamten Schadens verpflichtet. Nach Wirksamwerden des Rücktrittes vom Vertrag hat der Vertragspartner die bereits gelieferten Waren sofort ohne weitere Aufforderung an FELS-Multiprint zurückzustellen. Der Vertragspartner hat FELS-Multiprint Ersatz für eine allfällige Wertminderung der Ware zu leisten und alle Aufwendungen zu ersetzen, die FELS-Multiprint im Zuge der Durchführung des Vertrages und seiner Rückabwicklung erwachsen. Zur Abgeltung des entstandenen Schadens ist der Vertragspartner im Falle des Rücktrittes vom Vertrag durch FELS-Multiprint verpflichtet, eine Stornogebühr von 30% des Bruttofakturenbetrages ohne weitere Nachweise mit sofortiger Fälligkeitzu bezahlen. Die Zahlung der Stornogebühr steht einer Geltendmachung des darüber hinaus gehenden Schadens durch FELS-Multiprint nicht entgegen.
Gegen Kaufpreisforderungen oder sonstige Forderungen der FELS-Multiprint darf der Vertragspartner mit seinen eigenen Forderungen nicht aufrechnen.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages und allfälliger Zinsen und Spesen darauf sowie bis zur vollständigen Erfüllung aller sonstigen finanziellen Verpflichtungen durch den Vertragspartner in Verbindung mit der Warenlieferung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von FELS-Multiprint. Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf seine Kosten sämtliche Schritte zu tätigen und Erklärungen abzugeben, die eine Einhaltung der je nach dem Lagerort der Ware zur Begründung bzw. Aufrechterhaltung des Eigentumsvorbehaltes erforderlichen Formvorschriften ermöglichen. Eine Weitergabe oder Verpfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren vor vollständiger Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von FELS-Multiprint zulässig. Unabhängig von einer solchen Zustimmung bietet der Vertragspartner hiermit unwiderruflich für den Fall einer Weiterveräußerung dieser Waren die Abtretung aller daraus zu seinen Gunsten entstehenden Forderungen gegenüber Dritten an die FELS-Multiprint zu deren Befriedigung zahlungshalber an. FELS-Multiprint ist berechtigt, dieses Abtretungsangebot jederzeit ohne zeitliche Begrenzung anzunehmen. Sämtliche Gebühren und anfallenden Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen. Die gelieferte Ware bleibt weiters bis zur Bezahlung aller bisherigen Forderungen aus Lieferungen an den Vertragspartner Eigentum von FELS-Multiprint. Auch das Eigentum an Waren aus künftigen Lieferungen geht erst dann über, wenn die Forderungen aus den früheren Lieferungen restlos beglichen sind. Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen ist der Vertragspartner weiters nicht berechtigt, die gelieferten Waren zu bearbeiten, zu verarbeiten oder mit anderen Waren zu verbinden. Erfolgt dennoch eine Bearbeitung, Verarbeitung oder Verbindung, so steht FELS-Multiprint das Alleineigentum an den sich durch die Bearbeitung, Verarbeitung oder Verbindung ergebenden Waren zu. Gleiches gilt im Falle der Vermischung. Im Falle einer Pfändung oder sonstigen Inanspruchnahme der gelieferten Ware ist der Vertragspartner verpflichtet, auf seine Kosten alle Schritte zu setzen und Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um das Eigentumsrecht der FELS-Multiprint zu wahren bzw. geltend zu machen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, FELS-Multiprint unverzüglich von einer Pfändung oder sonstigen Inanspruchnahme zu verständigen. Wird die Ware ausgesondert, so kann diese die Einlagerung derselben auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners vornehmen. FELS-Multiprint ist außerdem berechtigt, für alle gerechtfertigten Aufwendungen, die sich im Zuge der Geltendmachung ihres Eigentums machen mußte und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind, Erstattung zu verlangen.
7.) Gewährleistung und Haftung:
Sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen werden, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware zu laufen. Wurde jedoch eine gemeinsame Abnahme der Ware vereinbart, so beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Abnahme der Ware. Erfolgt jedoch nicht unverzüglich nach Übergabe die gemeinsame Abnahme, so beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Übergabe der Ware zu laufen. Sferne Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht früher erlöschen, erlöschen sie jedoch spätestens nach Ablauf eines Jahres, ab dem Tag, an dem die Ware das FELS-Multiprint Werk verlassen hat. Bei sonstigem Ausschluß der Gewährleistung ist die Ware bei Übernahme durch den Vertragspartner bzw. Übernehmer zu prüfen und sind sichtbare Mängel oder fehlende Teile unverzüglich schriftlich zu rügen. Die schriftliche Rüge muß jedenfalls bei sonstigem Ausschluß der Gewährleistung binnen acht Tagen nach Beginn der Gewährleistungsfrist bei FELS-Multiprint mittels eingeschriebenen Briefes einlangen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort festgestellt werden, sind unverzüglich nach ihrem Entdecken mittels eingeschriebenen Briefes unter sofortiger Einstellung einer etwaigen Bearbeitung zu rügen. Diese Rüge muß -- bei sonstigem Ausschluß der Gewährleistung -- spätestens acht Tage nach Entdecken des Mangels bei FELS-Multiprint eintreffen. Die von einem Mangel ordnungsgemäß unterrichtete FELS-Multiprint ist berechtigt, ihre Gewährleistungspflicht nach Ihrer freien Wahl ausschließlich durch Behebung wie folgt zu erfüllen:
a) Nachbesserung der Ware an Ort und Stelle
b) Aufforderung zur Rücksendung der mangelhaften Ware oder mangelhafter Teile und Nachbesserung bei FELS-Multiprint
c) Ersatz der mangelhaften Ware
d) Ersatz mangelhafter Teile der Ware.
Über Aufforderung von FELS-Multiprint ist die Ware vom Vertragspartner an einen von FELS-Multiprint bezeichneten Ort zur Verbesserung zu senden. FELS-Multiprint ist berechtigt, sich von den Ansprüchen des Käufers auf Wandlung oder Preisminderung durch Lieferung einer mängelfreien Ware zu befreien. Weiter Verpflichtungen treffen FELS-Multiprint im Rahmen der Gewährleistung nicht. Jede Gewährleistungspflicht von FELS-Multiprint ist ausgeschlossen, wenn sich der Vertragspartner bei Aufstellung oder Verwendung der Ware nicht an die Anordnungen bzw. Betriebsbedingungen von FELS-Multiprint gehalten hat, der Mangel durch den Vertragspartner oder durch Dritte verursacht wurde oder der Vertragspartner selbst Manipulationen oder Reparaturen an der Ware vorgenommen hat oder durch Dritte vornehmen ließ. Die Gewährleistung gilt weiters nur für Mängel, die unter Einhaltung der vorgesehenen Betriebsbedingungen bei normalem Gebrauch auftreten. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird, übernimmt FELS keine Gewährleistung bei Umänderung oder Umbauten alter sowie betriebsfremder Waren sowie bei Lieferung gebrauchter Waren. FELS-Multiprint ist zur Beseitigung von Mängeln solange nicht verpflichtet, wie der Besteller seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt hat. Ein Anspruch auf Entschädigung oder Schadenersatz welcher Art auch immer (z.B. Folgekosten, Verlegungs- und Auswechslungskosten, entgangene gewinne, Fracht- und Zufahrtsspesen etc.) im Zuge eines Gewährleistungsfalles besteht gegenüber FELS-Multiprint nicht.
Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes haftet FELS für Schäden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Ebenso ist der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Vertragspartner ausgeschlossen. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf das zehnfache des Bruttofakturenbetrages der gelieferten, den Schaden verursachenden Ware beschränkt. Im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes haftet FELS-Multiprint sowie auch deren Vor- und Zulieferer nicht für Sachschäden, die ein Unternehmer erleidet. Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Montage, Inbetriebnahme und Benutzung ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei einer Weiterveräußerung dem Abnehmer diese Vereinbarung und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen zu überbinden und ihn über den sachkundigen Gebrauch und die einschlägigen Unfall- Verhütungsvorschriften aufzuklären.
8.) Rücktrittsbedingungen für Verbraucher
Alle im Fernabsatz abgeschlossenen Geschäfte unterliegen einem Rücktrittsrecht für Verbraucher, basierend auf der EU-Fernabsatz-Richtlinie. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Empfang der Ware durch den Verbraucher bzw., bei Dienstleistungen, mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Rücktrittsfrist für Verträge im Fernabsatz beträgt EU-weit mindestens sieben Werktage. Der rechtzeitige Rücktritt bewirkt, dass der Vertrag aufgehoben wird. Der Verbraucher hat die empfangene Ware oder Leistung zurückzustellen und der Unternehmer hat die vom Verbraucher bereits geleisteten Zahlungen bzw. Teilzahlungen einschließlich Versandkosten zu erstatten. Der Unternehmer darf ein angemessenes Entgelt für die Benützung der Ware nur dann in Abzug bringen, wenn der bestimmungsgemäße Gebrauch der Ware keinen Grund für eine Wertminderung darstellt.
Kein Rücktrittsrecht besteht unter anderem bei folgenden Geschäften:
– Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluß begonnen wird;
– Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, abhängt;
– Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden und/oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind
– Waren, die wegen ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind;
– Entsiegelte Audio- und Videoaufzeichnungen bzw. Software
Hinsichtlich der Kosten für die Rücksendung ist der Rücktritt für den Verbraucher grundsätzlich kostenlos. Gemäß §5g Abs.2 KSCHG geht die Rücksendung zu Lasten des Kunden. Sollte die Ware unfrei zurückgesendet werden, sind wir berechtigt, einen entsprechenden Betrag einzubehalten bzw. in Rechnung zu stellen.
9.) Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Wien, Österreich. Dies gilt auch dann, wenn die Übergabe tatsächlich an einem anderen Ort erfolgt. Für alle zwischen FELS-Multiprint und ihrem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge und allen sich aus dem rechtswirksamen bestehen oder Nichtbestehen dieser Verträge ergebenden Ansprüche wird die Anwendung materiellen österreichischen Rechtes vereinbart. FELS-Multiprint ist berechtigt, auf die Anwendung österreichischen Rechtes ausdrücklich schriftlich zu verzichten. Im Falle eines solchen Verzichtes gilt nach Wahl von FELS-Multiprint jenes Recht als vereinbart, das entweder in dem Land zur Anwendung gelangt, in dem der Vertragspartner seinen Sitz hat, oder das sich aufgrund der Regeln internationalen Privatrechtes ergibt, welches in dem Land zur Anwendung gelangt, in dem eine gerichtliche Auseinandersetzung über die streitigen Ansprüche geführt wird bzuw. zu führen ist. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag und seiner Durchführung erwachsenden Rechtsstreitigkeiten wird das für Wien jeweils sachlich zuständige Gericht vereinbart. FELS-Multiprint ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an einem anderen inländischen oder ausländischen Gerichtsstand zu belangen.
10.) Datenschutzrichtlinie
Die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten ist für uns selbstverständlich. Gemäß Datenschutzgesetz sind personenbezogene Daten Informationen, die genutzt werden können, um die Identität von Web-Benutzern zu erfahren. Darunter fallen Informationen wie Name, Adresse, Postanschrift, Telefonnummer etc. Sämtliche Informationen, die nicht direkt mit der tatsächlichen Identität des Benutzers in Verbindung gebracht werden können fallen somit nicht darunter. Bei Bedarf und sofern Sie einen personalisierten, interaktiven bzw. Mail-Dienst auf unserer Website verwenden, erfassen wir von Ihnen persönliche Informationen. Wir verwenden diese personenbezogenen Daten nur innerhalb unseres Unternehmens. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder wir werden gesetzlich dazu verpflichtet.
Cookies: Unsere Internetseiten verwenden an mehreren Stellen so genannte Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Sie dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Des Weiteren ermöglichen Cookies unseren Systemen, Ihren Browser zu erkennen und Ihnen personalisierte Services anzubieten.
Auf unserer Website setzen wir das Open-Source-Webanalyetool Piwik ein. Auch Piwik verwendet Cookies, die gespeicherten Daten sind nicht personenbezogen und werden ausschließlich von uns ausgewertet. Weder die erhobenen Statistikdaten (wie etwa verwendeter Browser, Bildschrmauflösung, Betriebssystem...) noch die daraus resultierenden Auswertungen werden an Dritte weitergegeben. Die Speicherung dieser Daten erfolgt auf einem Server innerhalb Österreichs.
11.) Dateninfostelle
Sie haben das Recht zu erfahren, welche personenbezogenen Daten gesammelt wurden. Unsere Dateninfostelle erreichen Sie unter der E-Mail Adresse info@fels-multiprint.com, Auf Ihre schriftliche Anfrage werden wir Sie über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren. Sie haben das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung zur Datenverarbeitung und -Verwendung Ihrer Daten mit Wirkung für die Zukunft. Auf Ihre schriftliche Anfrage werden wir unrichtige Daten richtig stellen bzw. umgehend und vollständig löschen.
Geschäftsbedingungen Stand 03/2012, mit Herausgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle vorhergegangenen ihre Gültigkeit, Irrtum und Änderung vorbehalten
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